Das straptec®-System wird mit De-minimis bis zu 80% staatlich gefördert

Das "De-minimis"-Förderprogramm des Bundesamtes für Güterverkehr bezuschusst jährlich Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit. Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 t Zuwendungen beantragen.

Diese Förderungsmaßnahmen (in Form von verlorenen Zuschüssen) gelten auch für die Nachrüstung von Straptec®-Systemen.

Wie hoch ist die Förderung?

Aktuell können für das straptec®-System folgende Förderbeträge in Anspruch genommen werden:

  • bis zu 80% der Kosten
  • max. 3.000 EUR pro Fahrzeug (ab 7,5 t)
  • max. 33.000 EUR pro Antragsteller/Jahr

Wann endet die Antragsfrist?

Die Förder-Anträge müssen dem Bundesamt für Güterverkehr jährlich bis zum 30. September vorliegen!

Das Bundesamt für Güterverkehr bietet eine Online-Antragstellung an. Das Online-Formular sowie weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier.

Informationen zu De-minimis

Über die Förderkriterien des Bundesamtes für Güterverkehr für die De-minimis Förderung wird auf der Seite des BAG detailliert informiert.

Die aktuellen Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.bag.bund.de.

Straptec GmbH

  +49 (0) 26 22 887 923 50
 info@straptec.de

Im Schützengrund 63, 56566 Neuwied

De-minimis Förderung

straptec wird de-minimis gefördert